Körpernahe Dienstleistungen wie Hennabemalungen sind seit dem 08.03.2021 in Hamburg wieder gestattet!
Dabei gibt es allerdings ein paar Dinge zu beachten:
1. Personendaten müssen erfasst werden um ggf. Infektionsketten nachvollziehen zu können.
2. Während des Termins muss entweder eine OP- oder eine FFP2- Maske getragen werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist ein tagesaktueller negativer Covid-19-Test vorzuweisen.
3. Der Termin darf ausschließlich 1:1 stattfinden, d.h. eine Begleitung darf nicht dabei sein. Aus diesem Grund werden derzeit keine "Hennaparties/Hennaabende" angeboten.
Gut zu wissen:
Die Hennaartistin wird 2 mal pro Woche per Schnelltest getestet. Falls große Sorgen vor einer Ansteckung bestehen, kann der Termin auch entsprechend am Testtag stattfinden.